Steuerabzüge, die viele in der Schweiz nicht nutzen

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Das Schweizer System bietet sehr großzügige Abzüge — wenn Sie sie kennen.

Die wichtigsten Abzüge (2025)

Dritte Säule (3a): Bis zu CHF 7.258 pro Jahr für Angestellte abziehbar.

Kinder und Familie: Pro Kind CHF 6.000–10.000 je nach Kanton. Kinderbetreuung ebenfalls abziehbar.

Fahrtkosten: Öffentlicher Verkehr bis CHF 3.000 bundesweit; Kantone können mehr erlauben.

Mahlzeiten außer Haus: Ca. CHF 15/Arbeitstag, wenn keine Kantine.

Schuldzinsen: Hypotheken und Darlehen teilweise abziehbar.

Berufsbildung: Bis CHF 12.900 pro Jahr.

Mit Aufenthaltserlaubnis B (Quellensteuer)

Ergänzende Steuererklärung vor dem 31. März einreichen und alle Abzüge zurückfordern. Die Differenz kann CHF 3.000/Jahr übersteigen.

Dieser Inhalt ist rein informativ und stellt keine persönliche Finanzberatung im Sinne der FINMA dar. Für eine massgeschneiderte Empfehlung buche eine Beratung.

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