Arbeitgeberwechsel in der Schweiz: Was niemand Ihnen erklärt
Kein "Abfindung" wie in anderen Ländern — der Vertrag endet am Ende der Kündigungsfrist.
BVG: Kapital wird zur neuen Pensionskasse oder auf Freizügigkeitskonto übertragen. Nicht verlieren!
Mit Aufenthaltserlaubnis B: Arbeitgeberwechsel beim kantonalen Migrationsamt melden.
Gehaltserhöhung kann Steuerklasse erheblich verändern — immer Netto berechnen.
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