Zurück zum Start

Aufenthaltsbewilligung: Unterschiede zwischen B, C, L und G

3 Min. Lesezeit

L: Kurzaufenthalt bis 12 Monate, an einen Arbeitsvertrag gebunden.
B: Temporär, für EU/EFTA 5 Jahre, erneuerbar. Quellensteuer.
C: Daueraufenthalt — 5 Jahre (EU/EFTA) oder 10 Jahre (Drittstaaten). Volle Gleichstellung.
Einbürgerung: Mindestens 10 Jahre Gesamtaufenthalt, Integrationsanforderungen, Sprachnachweis.

Dieser Inhalt ist rein informativ und stellt keine persönliche Finanzberatung im Sinne der FINMA dar. Für eine massgeschneiderte Empfehlung buche eine Beratung.

Soll ich dir bei deinem Fall helfen?

Jede Situation ist anders. Buche eine kostenlose Beratung und wir schauen es zusammen an.

Beratung buchen
← Zurück zum Blog